Nun steht der Kleingartenkauf vom Vorpächter an
Allgemeines
Du hast Dich für einen Kleingarten entschieden und willst nun in die Verhandlungen mit dem Vorpächter gehen. Das Schätzprotokoll ist nun wieder wichtig, denn das alleine bestimmt den Wert des Gartens und somit den Betrag der zu Zahlen ist. Einen höheren Wert kann der Vorpächter nur verlangen und bekommen, wenn Du weitere Sachen von Ihm kaufst. Rasenmäher, Einrichtungsgegenstände der Laube, Gartenstühle, Gartengeräte usw.. Aber eben nur für mobile Gegenstände.
TIP:
nicht der Vorpächter entscheidet wer den Garten bekommt, sondern einzig und alleine der Vorstand. Bezahlt werden muss nur, was im Schätzprotokoll verzeichnet ist. Also bitte immer das Protokoll ansehen und mit dem tatsächlichen Bestand prüfen. Wenn Du dazu Hilfe benötigst, hilft Dir der Gartenfachberater des Vereins.
Aber Vorsicht!! Der Schätzer ist kein Sachverständiger für Immobilien und wird sich niemals ein Dach von oben ansehen. Also solltest Du Dir das Dach, egal ob Flach-, Pult- oder Ziegeldach, genau ansehen. Und das sage ich, weil es mir selbst passiert ist. Wenn Du Dir unsicher bist, solltest Du jemanden hinzuziehen der Ahnung davon hat, dass ist definitiv billiger.
Der Brunnen
Zum Thema Brunnen – auch aus eigener Erfahrung – ist folgendes wichtig. Bitte probiere den Brunnen aus. Auch im Winter… dies ist zwar keine Garantie, dass der Brunnen auch im Sommer noch Wasser liefert, aber ein Zeichen dafür, dass es überhaupt Wasser gibt. Versprechungen des Vorpächters helfen dort nicht. Eine neue Bohrung und Material – bis 5 Meter tiefe – kostet hier in Hannover ca. 380€ (Stand 2016).
In der Laube solltest Du Dir die Außenwände genau ansehen. Egal ob Holz oder Stein. Schaue nach Schimmel, nassen Stellen und prüfe bei einer Holzlaube das Holz auf Würmer und Pilze. Und den Boden, sowie die Außenwände. Manchmal ist es preiswerter 500€ für einen Garten mehr zu zahlen, als die Kosten die auf einen zukommen. Aber wie gesagt, jedem das seine.
Die Stromverdrahtung
Die strominterne Verkabelung ab der Übergabedose, zählt nicht zum Wert einer Laube, da es eigentlich keine geben darf. Dennoch sind viele Lauben damit ausgestattet.
Pflicht ist es eine saubere 3 adrige durchgehende Verkabelung zu haben. 2 adrige Kabel sind nicht erlaubt und müssen zum eigenen Schutz direkt erneuert werden.
Die Verglasung
Überprüfe auch die Fenster der Laube. Bei Doppel oder Mehrfachverglasung ist alles gut. Wenn es aber nur eine einfach Verglasung ist, ist die Gefahr das es in der Laube im Winter unter 0 Grad werden und frieren kann.
Der Schuppen
Falls vorhanden, wenn auch nicht erlaubt, ist ein Schuppen 3 bis 5 qm ziemlich nützlich. Im allgemeinen wird auch niemand was sagen. Selbst dann nicht, wenn dieser auf dem Schätzprotokoll zum Abriss und somit als Minus steht. Gartengeräte können dort sehr gut überwintern. Der Schuppen darf nicht am Boden befestigt sein, daher solltest Du diesen mit Steinen beschweren oder so platzieren das der nicht wegfliegen kann.
Die Bepflanzung
Und nun noch der Baumbestand und die Pflanzen. Hier musst Du nach Deinem eigenen Gefühl entscheiden. Jeder mag was anderes.
Stell dir den Garten so vor, wie Du diesen gerne hättest und überlege was du alles machen müsstest, du zu bereit bist es zu tun und vor allem was du kannst.
Wenn alles geklärt ist kann der Termin zur Umschreibung beim Vorstand gemacht werden. Alle Gelder müssen bei der Umschreibung bar vorliegen.
Bäume und Sträucher
Schönes Aussehen ist nicht immer erlaubt.
Hier mal eine Auswahl von Gehölzen, die nicht im Kleingarten angepflanzt werden dürfen, da sie verschiedenen Krankheitserregern und Schadinsekten die Überlebensmöglichkeiten bieten. Vorhandene Bestände müssen umgehend entfernt werden.
Die nachfolgenden Bäume und Sträucher müssen im Protokoll aufgeführt sein. Bitte zieh den Gartenfachberater hinzu, wenn Du Dich nicht auskennst.
Wald und Parkbäume, die von Natur aus eine Wuchshöhe von 3,00 m überschreiten:
Laubbäume:
- Ahorn
- Birke
- Buche
- Eiche
- Esche
- Erle
- Eberesche
- Ginko
- Kastanie
- Pappel
- Weide
- Walnuss
Nadelbäume
- Eibe
- Tannen (alle Arten)
- Douglasie
- Fichten (alle Arten)
- Kiefern (alle Arten)
- Zypressen (alla Arten)
- Lebensbaum (nur als Hecke)
- Mammutbaum
- Zedern (alle Arten)
- Wacholder (alla Arten)
Deck- und Blütensträucher, die von Natur aus eine Wuchshöhe von 2,50 m überschreiten:
- Blut- Hasel (Corylus avellana)
- Erbsenstrauch (Caragana arborescens)
- Hartriegel (Cornus sanguinea)
- Goldregen (bis zu 7,00 m Wuchshöhe)
- Essigbaum (bis zu 8,00 m Wuchshöhe)
- Bocksdorn (Lycium barbarum)
- Haferschlehe (Prunus spinosa)
- Berberitze-Sauerdorn (Berberis vulgaris)
- Feuerdorn (Pyracantha coccinea)
- Felsenbirne-Pralinenbaum (Amelanchier levis)
- Felsenmispel (Cotoneaster)
- Scheinquitte (Chaenomelis japonica)
- Rot- und Weißdorn (Crataegus laevigata/monogyna)
- Zwergmispel (Cotoneaster horizontalis)
- Korkenzieher-Weide (Salix matsudana Totuosa)
- Weymuthskiefer 5nadelig (Pinus strobus)
- Wacholder, mittelhoch (Juniperus sabina/pfizerina)
- Zuckerhutfichte (Picea glauca „Conica“)