Gut Grün,
das wirst Du als neuer Kleingärtner noch oft hören. Doch zuvor solltest Du einige Dinge beim „Kleingarten suchen“ beachten.
1. Die Auswahl der Kolonie
1.1 Die Kolonie muss dir natürlich gefallen.
Also ist ein Spaziergang durch die Kolonie immer vernünftig. Bei dem Spaziergang solltest Du auf alles achten. So zum Beispiel auf den allgemeinen Zustand der Kolonie. Insbesondere auf die Höhe der Hecken, den Zustand der Wege (Unkraut) und den allgemeinen Zustand der Gärten.
Warum ist das wichtig? Diese Faktoren zeigen, wie stark sich der Vorstand um die Kolonie kümmert, oder auch nicht.
1.2 Die Entfernung zu Deiner Wohnung/Haus/….
Ein Kleingarten sollte so nah wie nur Möglich gelegen sein. Denn nur so, kannst Du auch mal kurz nach der Arbeit dort vorbeisehen. Und genau das ist wichtig. Denn Freitags sind ab 19 Uhr keine Arbeiten die laut sind erlaubt. Das gleiche gilt für Samstag ab 13 Uhr.
2. Die Auswahl des Gartens
2.1 Stell Dir als erstes die Frage, wie viel Arbeit Du investieren willst. Denn dies ist maßgeblich für den Preis des Gartens. Ein verwilderter Garten ist oft sehr preiswert oder gar kostenfrei in der Übergabe, hat aber dann viel Pflege und Abriss nötig.
Neben dem ersten Eindruck den Du Dir machst, kannst Du auch das Schätzprotokoll für den Garten, beim Vorstand einsehen. Es darf und wird auch hoffentlich, kein Kleingarten ohne aktuelles (max. 6 Monate alt) Schätzprotokoll weiterverpachtet. In dem Protokoll steht alles was im Garten als Wert + oder als Abzug – gewertet wird. Lasse Dir bitte alles genau erklären. Ansonsten kann es ein böses Erwachen geben. Denn wenn Du den Garten erst mal gepachtet hast, hast Du alle zu erledigende Pflichten ebenfalls gepachtet. Ich gehe unter Gartenkauf näher auf alles ein.
Hast Du nun den für Dich richtigen Garten gefunden, schaue Dir bitte auch die Nachbarn an und Frage andere umliegende Nachbarn nach dem Garten. Das hilft.
3. Kinder
Wenn Du/Ihr Kinder habt, solltet Ihr die Seite Kinder lesen. Der Link ist nochmal am Ende des Textes.
4. Kosten
Wie eben beschrieben, hängt der Haupteil der Kosten vom Zustand des Garten, der Bepflanzung und der Laube ab(siehe Schätzprotokoll) und kann somit nicht erläutert werden.
Es gibt aber weitere Kosten. Der bei weitem größte Posten ist die Aufnahme in die Stromgesellschaft. Sofern es eine Stromgesellschaft gibt und der Garten mit Strom versorgt ist, ist der Eintritt in die Stromgesellschaft Pflicht. Die Kosten dafür liegen je nach Erstellungskosten bei ca. 970.- €. Diesen Betrag gibst Du dem Vorpächter und Du bekommst, wenn Du den Garten abgibst, den Betrag vom Deinem Nachpächter.
Dann gibt es die Kosten für den Garten, die aus der Gartenpacht QM * 0,46 €, dem Mitgliedsbeitrag, dem Beitrag für den Bezirksverband und Umlagen resultieren. Hier gibt es je nach Verein und deren Aktivitäten Unterschiede. Also immer beim Vorstand nachfragen.
Dann gibt es noch die Kosten für nicht geleisteten Gemeinschaftsdienst und teilweise eine Strafe wenn der Garten zum Vereins-/Laubenfest nicht geschmückt ist. Auch hier sind die Preise sehr unterschiedlich. Die Unterschiede kommen daher, dass diese „Gebühren“ von den Vereinen in deren Hauptversammlungen individuell bestimmt werden.
5. Gemeinschaftsdienst
In jedem Kleingärtnerverein gibt es den Gemeinschaftsdienst. Dieser Dienst muss von jedem Pächter erbracht werden. Wie viele Stunden dies sind beschließt die Mitgliederversammlung und ist in der aktuellen Satzung verzeichnet.
6. Pflichten
Die Grundpflicht eines Kleingärtners ist es den Garten in einen Kleingartenkonformen Zustand (siehe Bundeskleingartengesetz) zu bringen und zu dann zu halten.
Dazu gehört im allgemeinen das der Garten einen ordentlichen Eindruck macht. Wenn eine Hecke vorhanden ist darf diese maximal 120 cm hoch und nicht zu breit sein.
Der Weg vor oder um dem eigenen Garten ist sauber und frei von Unkraut zu halten. Wenn es einen Garten gegenüber gibt gilt dies für den halben Weg, gibt es keinen ist der gesamte Weg gemeint.
Einhalten der Ruhezeiten. Diese sind:
Montag bis Freitag von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 24.00 Uhr
Samstag von 0.00 bis 7.00 und 13.00 bis 24.00 Uhr
Sonn- und Feiertags von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Es gibt Kolonien in Hannover)die damit werben, dass Du auch Samstagnachmittags arbeiten darfst, was aber vom Bezirksverband strikt untersagt worden ist.
Link zur Seite „Kinder“
und jetzt willst Du den Kleingarten kaufen